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Verkaufsbedingungen

1. Allgemeines
Alle Angebote, Lieferungen und Vereinbarungen erfolgen ausschließlich auf Grund unserer Verkaufsbedingungen.
Den Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn der Käufer seine Bedingungen für ausschließlich erklärt hat und wir diesen nicht nochmals bei Vertragsabschluss widersprochen haben. Spätestens bei Entgegennahme unserer Ware durch den Käufer gelten unsere Verkaufsbedingungen auch ohne schriftliche Bestätigung des Käufers als vollinhaltlich angenommen.
Bei Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und sämtliche aus dem Urheberrecht fließenden Verwertungsrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

2. Zahlungsbedingungen
Alle Zahlungen sind grundsätzlich an uns zu leisten, unsere Außendienstmitarbeiter sind zum Inkasso nur im Einzelfall berechtigt, wenn sie von uns schriftlich dazu ermächtigt wurden.
Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, gilt Zahlung innerhalb von 20 Tagen rein netto, ohne jeden Abzug. Schecks und Wechsel werden grundsätzlich nicht angenommen.
Bei Überschreitung eines Zahlungstermins werden die für Kaufleute gültigen gesetzlichen Zinsen verrechnet, mindestens jedoch 12% p.a., die Zinsen sind quartalsweise zu kapitalisieren. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, Mahnspesen und insbesondere Inkassokosten aller Art in angemessener Höhe zu bezahlen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche wird aber nicht ausgeschlossen.
Bleibt der Käufer mit der Zahlung eines fälligen Betrages mehr als 10 Tage im Rückstand, so werden nach schriftlicher Anmahnung sämtliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Weiters sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferten Waren zurückzuverlangen.
Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung etwaiger von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannter, fälliger Gegenansprüche des Käufers ist nicht statthaft.

3. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die gegen den jeweiligen Käufer bestehen, unser Eigentum (Vorbehaltsware). Unser Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch auf die durch die Verbindung oder Verarbeitung unserer Erzeugnisse entstehenden neuen Produkte. Falls der Käufer die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterveräußert, gelten die hierbei entstehenden Forderungen als an uns abgetreten. Der Käufer verpflichtet sich, uns auf Verlangen den Namen des Drittschuldners und die Höhe der Forderungen mitzuteilen.
Pfändungen durch Dritte sind uns unverzüglich mitzuteilen. Sicherungsübereignung der Ware ist unzulässig.

4. Schutzrechte
Bei einer Auftragsfertigung haftet der Käufer bei vorgegebenen Rezepten und Ausstattungen dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Käufer verpflichtet sich, uns von Schadenersatzansprüchen oder sonstigen Ansprüchen Dritter und damit zusammenhängender Kosten aller Art freizustellen und uns für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die uns durch die Verletzung etwaiger Schutzrechte erwachsen, Ersatz zu leisten.

5. Lieferfrist
Lieferfristen sind, solange sie nicht nachweislich ausdrücklich als fix vereinbart werden, freibleibend. Die von uns festgelegte Lieferzeit ist weiters für uns nur insofern verbindlich, als wir nicht durch Krieg, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen oder Verfügung von höherer Gewalt an der Erfüllung des Auftrages gehindert werden. Solche Ereignisse berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Käufer ein Recht auf Schadenersatz zusteht. Ist keine Lieferfrist vereinbart, gilt prompte Lieferung als vereinbart. Uns steht jedoch in allen Fällen das Recht auf Verlängerung unserer Lieferfrist um höchstens 4 Wochen zu. Ist die Ware zum vertraglichen Lieferzeitpunkt bereits fertiggestellt und die Abnahme verlangt, so lagert sie auf Rechnung und Gefahr des Käufers bei uns. Ohne Vorschrift des Käufers werden Versandart und Versandweg nach bestem Ermessen gewählt. Teillieferungen sind zulässig. Wir behalten uns Mehr- und Mindermengenlieferungen von 5% vor.
Nimmt der Käufer eine fest in Augenschein gegebene Warenmenge nicht in ihrer Ganzheit ab, können wir unbeschadet sonstiger Rechte einen Mindermengen-Zuschlag erheben. Bei Bestellungen unter 40,– kann grundsätzlich für die Bearbeitung ein Zuschlag von 4,– je Rechnung zusätzlich erhoben werden.
Die Verbindlichkeit der Lieferung und ein allenfalls zugesagter Liefertermin gelten nur dann, wenn die Versorgung mit allen im Produkt verarbeiteten Rohstoffen gewährleistet ist. Schadenersatz wegen Lieferverzug, insbesondere Konventionalstrafen in Lieferverträgen oder AGB werden ausdrücklich ausgeschlossen.

6. Gefahrenübergang
Lieferungen erfolgen ohne besonders vereinbarte Lieferbedingungen grundsätzlich ab Werk
Unsere Lieferpflicht gilt als in vollem Umfang erfüllt, und die Gefahr geht in jeder Hinsicht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von uns frachtfrei geliefert wird. Der Abschluss etwaiger Transport- und sonstiger Versicherungen obliegt dem Käufer. Tritt während des Transportes ein Schaden an der Ware auf, oder wird die Ware nicht vollzählig angeliefert, so hat sich der Käufer vom Auslieferer (z.B. LKW-Fahrer) den Schaden vermerken und durch Unterschrift bestätigen zu lassen. Waren, die der Käufer vereinbarungsgemäß bei uns abzuholen hat, werden von dem Zeitpunkt an, zu dem ihm die Abholbereitschaft mitgeteilt wurde, auf seine Gefahr aufbewahrt. Der Käufer, der dieser Abholpflicht nicht nachkommt, hat auf unser Verlangen für die Aufbewahrung eine angemessene Vergütung zu entrichten.

7. Mängelrüge
Alle Angaben über Produkteigenschaften entsprechen unseren Erfahrungen und technischen Angaben unserer Zulieferer. Sie entbinden den Abnehmer und Anwender nicht von anwendungsbezogenen Eignungsprüfungen. Produkthaftpflichtentschädigungen sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort, Schrift und durch Versuche erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis. Sie befreit den Abnehmer und Anwender nicht von der eigenen Prüfung der von uns gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich von Abnehmer und Anwender.
Mängelrügen sind uns bei sonstigem Anspruchsverlust unverzüglich nach Eingang der Sendung am Bestimmungsort schriftlich korrekt und detailliert bekanntzugeben und durch Einsendung von Mustern der beanstandeten Ware zu dokumentieren. Nach Ablauf von 10 Tagen nach Eingang der Sendung beim Käufer ist keine Mängelrüge mehr zulässig. Kleine handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Farbe, Qualität Abmessungen und der Ausrüstung können nicht Gegenstand einer Mängelrüge sein. Maßgebend für die Ausführung jedes Auftrages hinsichtlich der Qualität sind die Durchschnitts-Ausfallmuster, welche wir dem Käufer auf sein Verlangen vorlegen.
Im Falle berechtigter Beanstandung hat der Käufer Anspruch auf Umtausch, vorausgesetzt, dass sich die reklamierte Ware im Originalzustand befindet. Beanstandungen berechtigt den Käufer in keinem Falle zu Schadenersatzforderung, Wandlung, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag.
Unsere Angaben über Eigenschaften, Verarbeitung und Anwendung unserer Erzeugnisse beruhen auf gewissenhaft durchgeführten Prüfungen und auf praktischen Erfahrungen. Sie sind jedoch völlig unverbindlich und entheben den Käufer nicht von seiner Pflicht, sich durch ausreichende Versuche selbst davon zu überzeugen, dass mit unseren Produkten der von ihm gewünschte Erfolg erzielt werden kann. Schadenersatzansprüche können grundsätzlich nur in Höhe des Warenwertes geltend gemacht werden. Darüber hinaus gehende Ansprüche (insbesondere Folge- und Formschäden) und die Geltendmachung von Folgekosten sind ausgeschlossen. Eine Gewähr im Einzelfall – auch in patentrechtlicher Hinsicht – kann nicht übernommen werden.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle unsere Lieferungen ist unser Firmensitz. Erfüllungsort für die dem Käufer obliegenden Verpflichtungen ist Himberg bei Wien.